Da dieses Thema komplex und durch unzählige Publikationen oftmals unterschiedlich interpretiert wird, stellt der Umgang mit der DSGVO für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei diesem Thema oftmals verschiedene Dinge vermischt werden. Grundsätzlich sollten die Themen Datensicherheit, Kontaktaufnahme nach der Messe und Nachweispflicht unterscheiden werden.
Bei der Datensicherheit ist es notwendig zu unterscheiden, ob Sie Ihre eigenen oder Miet-Tablets verwenden. Die Thematik Datensicherheit betrifft die auf das Tablet aufgespielten CRM-Daten, sowie die erfassten Messeberichte. Bei den meisten Kunden ist das Thema Datensicherheit bei der Verwendung von eigenen Tablets bereits definiert.
Wenn Sie von uns Miet-Tablets beziehen, dann beauftragen Sie uns mit einem Datenverwendungsvertrag. Nach der Messe werden die Tablets in der Ursprungszustand zurückgesetzt und alle Daten von uns gelöscht.
Die Frage ob ein Messekontakt nach einer Messe überhaupt kontaktiert werden darf, kann mit Artikel 4 Nr. 11 DSGVO beantwortet werden. Durch die freiwillige Übergabe der Visitenkarte gibt der Messebesucher im B2B seine Einwilligung ab und darf damit rechnen nach einer Messe vom Aussteller in Bezug auf seinen Besuch am Messestand kontaktiert zu werden. Natürlich empfiehlt es sich Messekontakte in der Nachbereitung auch zu einem Double-Opt-In zu bewegen um die Kontaktdaten auch für weitere Marketingaktivitäten nutzen zu können. Dies lässt sich durch die Integration bestehender Systeme oder den Aufbau geeigneter Follow-Up Prozesse realisieren.
Mit lead ONE kommen Sie der Nachweispflicht laut der DSGVO nach. Durch die Erstellung eines Messeberichts werden Daten wie Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalte erfasst und in den meisten Fällen auch die Visitenkarte fotografiert. Sie können anhand dieser Daten nachweisen, wann Sie welche Informationen von Ihrem Gesprächspartner erfasst haben.